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Heizkostenzuschuss NÖ 2007/2008
Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2007/2008 in der Höhe von € 100,- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes von 15. Oktober 2007 bis 30. April 2008 beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten: AusgleichszulagenbezieherInnen BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2007 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Telefonische Auskünfte über den Heizkostenzuschuss erhalten Sie beim Bürgerservice-Telefon: 02742 / 9005-9005
Antragsformular: http://www.noe.gv.at/bilder/d20/NOE_HKZ_2007_2008.pdf?8277