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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2010/2011 in Höhe von € 130,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten: • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen) • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Bürgerservice-Telefon 02742-9005-9005 In Verwaltungsfragen für Sie da. Natürlich auch außerhalb der Amtsstunden: Mo-Fr 07:00-19:00, Sa 07:00-14:00 Uhr
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass • Anträge bis spätestens 2. Mai 2011 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können und von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden.
Einkommensrichtlinien Antragsformular