Förderungen von der Gemeinde

  • E-Fahrzeuge - 20% auf Fördersummen von Bund und Land aber max. € 800,00
  • Photovoltaik Anlagen - 20% auf Fördersummen bzw. Mehrwertsteuerersatz von Bund und Land bis maximal 10 kwp
  • Solaranlagen - 20% auf Fördersummen vom Land nur über die Sanierung mit Energieausweis
  • Wärmepumpen - Nur mehr bei der Umrüstung (keine Neubauten) von Öl/Gas auf Wärmepumpe 20% von Bundes- und Landesförderung aber max. € 800,00. Von allen anderen Heizungssystemen auf eine Wärmepumpe 20% von Bundes- und Landesförderung aber max. € 400,00
  • Heizungssanierung - Von Öl/Gas auf biogene Brennstroffe (Pelletsanlagen, Hackgutheizanlagen, Stückholzkessel mit Pufferspeicher, Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher z.B. Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung) 20% von Bundes- und Landesförderung aber max. € 800,00.