Grundsteuer A

Zuständig

Das A bedeutet, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Es handelt sich somit um einen Acker, Weingarten, Garten, oder noch teilweise bei älteren Liegenschaften um einen Bauernhof. Die Höhe dieser Abgabe wird vom Finanzamt aufgrund des Einheitswertes festgesetzt.